Anmeldung
Sie möchten Ihr Kind bei uns anmelden? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung – verständlich, transparent und Schritt für Schritt erklärt.
Schritt für Schritt zu uns
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag zur Aufnahme an die IGS Walsrode
- Halbjahreszeugnis 4. Klasse (Kopie)
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten
- Nachweis Masernschutz (Kopie oder Vorlage Impfbuch)
- Schwimmpass (Kopie)
- Lastschriftmandat für unser gemeinsames Mittagessen
Falls zutreffend:
- sonderpäd. Förderbedarf: Fördergutachten und amtliche Verfügung (Kopie)
- diagnostizierte Teilleistungsschwäche: fachärztliche Bescheinigung (Kopie)
- getrenntlebende Erziehungsberechtigte: Erklärung der Sorgeberechtigung, ggf. Vollmacht

FAQ zur Anmeldung
Die IGS Walsrode wird auf fünfzügig mit maximal 150 Schülern pro Jahrgang beschränkt. Bei sonderpäda. Unterstützungsbedarf verringert sich die Höchstzahl entsprechend.
Die Aufnahme in die IGS Walsrode für den Jahrgang 5 erfolgt zunächst für Schüler:innen aus dem erstrangigen Einzugsbereich. Bei freier Kapazität sind Schüler:innen aus dem gesamten Heidekreis zugelassen.
Das Niedersächsische Schulrecht kennt für die Aufnahme an überbuchten Schulen keinerlei Härtefallregelung.
Wiederholer:innen dürfen am Aufnahmeverfahren teilnehmen, haben aber keinen Vorrang.
Schüler:innen aus dem erstrangigen Einzugsbereich nehmen am Losverfahren teil, wenn die Aufnahmekapazität überschritten wird. Übrige Plätze werden nach qualifizierten Leistungstöpfen vergeben, um einen repräsentativen Querschnitt der Schüler:innenschaft zu erreichen.
Bei einem Losverfahren bestimmt die Quersumme der Zeugnisnoten in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht die Leistungstopf-Zuteilung bestimmt. Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden separat berücksichtigt.
Die Schulleitung entscheidet über die Art der Auslosung, die Ergebnisse werden protokolliert und die Eltern erhalten einen schriftlichen Bescheid. Nicht aufgenommene Schüler:innen werden auf eine Warteliste gesetzt, haben aber keinen Anspruch auf Nachrücken.
Werden an der IGS Walsrode mehr Schüler:innen angemeldet, als Plätze zur Verfügung stehen, so werden unter Berücksichtigung der Schulbezirkssatzung des Heidekreises zunächst vorrangig Geschwisterkinder aufgenommen (§ 59a Abs.1 NSchG).
Eine nachträgliche Aufnahme in bestehende Jahrgänge ist möglich, wenn Plätze frei werden. Erziehungsberechtigte stellen einen Antrag mit Zeugnissen und Beratungskopien auf einen Wartelistenplatz.
Infoabende

Vor jeder Anmeldephase zu Beginn eines Jahres veranstalten wir Infoabende, um Ihnen alle Informationen zu geben sowie Fragen zu beantworten.
Hier werden wir Sie über aktuell anstehende Infoabende informieren.